Liebherr-Garantie Bedingungen Die nachstehend beschriebenen Liebherr-Garantiebedingungen gelten ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland.
Liebherr leistet dem Käufer, der das Gerät erstmalig in Betrieb nimmt, Garantie gemäß der nachstehenden Bedingungen (Liebherr-Garantie).
Diese Liebherr-Garantie gilt zusätzlich zu den dem Käufer gegen den Verkäufer des Geräts zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten (Mängelrechte) und schränkt diese nicht ein.
I. Dauer und Beginn der Liebherr-Garantie 1. Die Liebherr-Garantie wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt.
2. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe des Geräts an den Käufer.
II. Voraussetzung der Liebherr-Garantie Liebherr leistet die Liebherr-Garantie, wenn nachweislich folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Das Gerät wurde von einem Verkäufer (Unternehmer) in der Bundesrepublik Deutschland bezogen.
2. Das Gerät ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt.
3. Für das Gerät werden dem Liebherr-Kundendienstpersonal diese Liebherr-Garantiebedingungen und der Kaufbeleg vorgelegt.
Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der aufgetretene Mangel innerhalb von 14 Tagen nach seiner Entdeckung
dem Liebherr-Kundendienst oder einer autorisierten Liebherr-Kundendienststelle mitgeteilt wird.
III. Inhalt und Umfang der Liebherr-Garantie 1. Innerhalb der Garantiefrist am Gerät auftretende Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen, wird der LiebherrKundendienst oder die autorisierte Liebherr-Kundendienststelle kostenlos beheben.
2. Die Liebherr-Garantie umfasst keine über die Mängelbehebung hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen Liebherr. Insbesondere für Folgeschäden übernimmt Liebherr keine Haftung.
3. Der Käufer muss sich auf eine Leistung aus der Liebherr-Garantie anrechnen lassen, was er vom Verkäufer (Unternehmer) im Rahmen der Gewährleistung (Mangelhaftung) erhält.
4. Durch eine Leistung aus der Liebherr-Garantie wird die Garantiefrist weder erneuert noch verlängert.
IV. Ausschluss und Erlöschen der Liebherr-Garantie 1. Ausgeschlossen von der Liebherr-Garantie sind Fehler oder Mängel am Gerät, die zurückzuführen sind auf:
- a) Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Montageanleitung, fehlerhafte Aufstellung oder fehlerhaften Anschluss,
bestimmungswidrige Nutzung, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung sowie Verschleiß.
- b) Äußere Einwirkungen, wie z.B. Transportschäden, Beschädigung durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturereignisse.
- c) Reparaturen und Abänderungen, die nicht vom Liebherr-Kundendienst oder von einer autorisierten Liebherr-Kundendienststelle vorgenommen wurden.
2. Die Liebherr-Garantie erlischt, wenn, gleichgültig von wem, das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt, manipuliert oder unleserlich gemacht wurde oder wenn in das Gerät Teile fremder Herkunft eingebaut wurden.
V. VerjährungAnsprüche aus der Liebherr-Garantie wegen eines innerhalb der Garantiefrist entdeckten Mangels verjähren in 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Entdeckung des Mangels.
Garantiegeber
für Bundesrepublik Deutschland:
Liebherr-Hausgeräte Ochsenhausen GmbH
Postfach 1161, D-88411 Ochsenhausen